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Die Gemeindeversammlung umfasst alle Stimmberechtigten der Gemeinde. Sie findet jährlich mindestens zwei Mal statt (jeweils im Juni und im Dezember). Die Traktandenliste ist unter dem jeweiligen Datum aufgeführt (sobald sie bekannt ist).
| Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung stehen zu - Beschluss über das Budget und den Steuerfuss
- Abnahme der Jahresrechnung
- Bewilligung grösserer Kredite
- Vorberatung des Erlasses einer neuen Gemeindeordnung
- Erwerb/Tausch/Verkauf von Grundeigentum über 2 Mio. Fr.
- Wahl des Wahlbüros
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| Voraussetzungen: | Auf das generelle Verteilen einer Abstimmungsbroschüre in jede Haushaltung mit stimmberechtigten Personen wird verzichtet. Die Geschäfte werden im Rahmen des Verhandlungsberichts des Gemeinderates im Mitteilungblatt bekannt gegeben und sind jeweils auf der Homepage aufgeschaltet. An der Gemeindeversammlung werden den anwesenden Stimmbürgern die Geschäfte in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Diese können auch vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. |
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