Bestattungsamt
Ein Todesfall muss innert 2 Tagen dem Bestattungsamt des letzten Wohnsitz gemeldet werden. Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des Wohnortes zuständig. Sollte ein Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag eintreten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den Notfallarzt, er gibt Ihnen Auskunft über Aufbahrung und Transport. Ausserhalb der Bürozeit kann nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung die Einsargung und der Transport zum Friedhof oder ins Krematorium Winterthur auch direkt bei der hierfür zuständigen Firma H. Gerber, Lindau, Tel. 052 355 00 11, angefordert werden.
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