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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Verantwortlich Telefon Preis
Strebel, Sandra 044 866 36 10 gratis (wenn persönlich am Schalter erfolgt)

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Abmeldung / Wegzug Strebel, Sandra 044 866 36 10    


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