Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen. Sie macht feuerpolizeiliche Kontrollen und Abnahmen, Beratung von Bauherren und Architekten sowie Prüfung von Baugesuchen.

Auch die Zuteilung der Gebäudeadresse und die Befestigung der Hausnummer am Gebäude wird durch die Feuerpolizei veranlasst und durchgeführt.

Bewilligungen
Wärmetechnischen Anlagen, insbesondere Feuerungsaggregate und -einrichtungen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, Wärmepumpen und Solarenergieanlagen (Neuanlagen oder deren Ersatz) bedürfen einer Bewilligung durch die Gemeinde oder den Kanton. Die Gesuchformulare sind der Gemeinde einzureichen.

Neu- und Umbaukontrollen / Bewilligung
Bei Neu- und Umbauten, sowie Nutzungsänderungen sind Kontrollen, soweit nötig, während der Bauausführung und in jedem Fall nach Fertigstellung des Bauvorhabens vorzunehmen.

Kontrollen aus gegebenem Anlass / Bewilligung
Kontrollen sind insbesondere bei Festanlässen, Veranstaltungen, Dekorationen, Feuerwerk, temporären Einrichtungen (Zeltbauten) etc., welche ein erhöhtes feuerpolizeiliches Risiko mit sich bringen, durchzuführen.

Feuerpolizeiliche Kontrollen

Kontrollen von Fall zu Fall
Stichproben sind durchzuführen, wenn feuerpolizeiliche Mängel bekannt werden oder zu vermuten sind.

Periodische Kontrollen
Für Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko werden periodische Kontrollen durchgeführt.

Eigenkontrollen
Der Eigenverantwortung unterstehen Bauten und Anlagen gemäss der Weisung Feuerpolizeiliche Kontrolle vom 1. April 2017 der Kantonalen Feuerpolizei. Es ist Sache der Gebäudeeigentümer oder Nutzer, die feuerpolizeiliche Sicherheit periodisch zu überprüfen und Mängel zu beheben.

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