Ein Todesfall muss innert 2 Tagen dem Bestattungsamt des Todesortes gemeldet werden. Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des Wohnortes zuständig. Sollte ein Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag eintreten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den Notfallarzt, er gibt Ihnen Auskunft über Aufbahrung und Transport.
Ausserhalb der Bürozeit kann nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung die Einsargung und der Transport zum Friedhof oder ins Krematorium Winterthur auch direkt bei der hierfür zuständigen Firma H. Gerber, Lindau, Tel. 052 355 00 11, angefordert werden.

Melden Sie sich am folgenden Werktag auf dem Bestattungsamt und vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 044 866 36 10). Dort wird gemeinsam die Bestattung organisiert.
Mitzubringen ist die ärztliche Todesbescheinigung.

Bestellung Todesschein
Der Todesschein (gebührenpflichtig) ist beim Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Wohn- oder Heimatort) erhältlich.

Zivilstandsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel: 044 863 11 60

Zugehörige Objekte

Name
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Nummer Name Inkrafttreten
800.020 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2018