Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.

Neubau Schutzräume
Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO):

Gemeinde Embrach
Bau und Infrastruktur
bau@embrach.ch

Periodische Kontrollen
Beratung in Ausrüstungsfragen und die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK):

Zivilschutzorganisation Embrachertal
Jonny Lacher
Tel. 079 406 98 33
materialwart@feuerwehr-embrachertal.ch 

Zugehörige Objekte