Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Die Inhaber von Anlagen müssen dafür sorgen, dass die Anlagen regelmässig auf Mängel, insbesondere Lecks kontrolliert und dass Mängel behoben werden.

Tankanlagen und deren Sicherheitseinrichtungen z.B. Schutzbauwerke (Auffangwannen) aus Beton oder Stahl müssen periodisch kontrolliert werden, da diese Anlageteile einer natürlichen Alterung ausgesetzt sind. Diese Kontrollen liegen nicht nur im Interesse des Gewässerschutzes, sondern auch des Eigentümers.

Bewilligung Tankanlagen
Kontrollpflichtige Tankanlagen

Für Auskünfte und Beratungen:
AWEL - Sektion Tankanlagen

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