Für jeden Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz – ob direkt oder über eine private Anschlussleitung – sowie für jeden Umbau, Nutzungsänderung oder jede Abänderung eines Anschlusses ist eine Bewilligung einzuholen.

Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn eine rechtskräftige Bewilligung vorliegt und die Baufreigabe durch die Abteilung Bau und Infrastruktur erteilt wurde.

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