Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Embrach
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Stadt Zürich.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration.

Die Einbürgerungsformulare können Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich online ausfüllen. 

Das Verfahren dauert ca. 2 Jahre.

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