Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie wohnen insgesamt fünf Jahre in der Schweiz.
  • Sie haben mindestens in den letzten zwölf Monaten in der Schweiz gelebt.
  • Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Ehegattin oder dem Schweizer Ehegatten.
  • Sie sind mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut.
  • Sie halten sich an das Gesetz und haben kein Strafverfahren.

Das Formular für die erleichterte Einbürgerung können Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration  oder per Mail bestellen.

Das Verfahren dauert ca. 2 Jahre.

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