Seit 1. Januar 2020 ist das neue Parkierungsreglement in Kraft.

Im Siedlungsgebiet ist das Parkieren auf öffentlichem Grund auf Gemeindestrassen (weiss-markierte und unmarkierte Parkfelder) mit einer zeitlichen Beschränkung von max. 4 Stunden kostenlos (Montag – Samstag, während 24 Stunden).

Zwecks Kontrolle der Parkzeit ist bei Ankunft die Parkscheibe zu bedienen.

Für eine längere Parkdauer kann eine Parkierungsbewilligung online (oder Parkingpay-App) oder gegen sofortige Zahlung am Schalter der Gemeindeverwaltung gekauft werden.

Tagesbewilligung allgemeiner öffentlicher Grund (Zone 101)          Fr. 5.00

Informationen und Preise zu weiteren Parkierungsbewilligungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Parkieren in Embrach auf öffentlichem Grund.

Gebührenpflichtige Parkplätze

Die öffentlichen Parkplätze vor und hinter dem Gemeindehaus sowie an der Winklerstrasse sind von der Parkierungsbewilligung ausgenommen und behalten ihre heutige Gebührenpflicht. Die Parkuhren sind von Montag bis Samstag während 24 Stunden zu bedienen.

Zugehörige Objekte

Name
Broschüre Parkingpay Embrach Download 0 Broschüre Parkingpay Embrach
Merkblatt Parkieren in Embrach auf öffentlichem Grund Download 1 Merkblatt Parkieren in Embrach auf öffentlichem Grund
Nummer Name Inkrafttreten
500.010 Polizeiverordnung 1. Januar 2020
700.410 Parkierungsreglement auf öffentlichem Grund 1. Januar 2020