Baugesuch

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).

Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):

Baugesuchsformulare 
• Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
• Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Embrach)
• Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte 

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV ). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend der Abteilung Bau und Infrastruktur einzureichen.

Alle Pläne und Unterlagen sind in der Regel 3-fach (Anzeigeverfahren) resp. 4-fach (ordentliches Verfahren) einzureichen.

Weitere Links
Förderbeiträge im Kanton Zürich

Zugehörige Objekte

Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
700.000 Bau- und Zonenordnung (BZO) 14. Oktober 2022
700.001 Zonenplan 14. Oktober 2022
700.002 Zonenplan Kernzone Dorf 14. Oktober 2022
700.201 Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) 1. Oktober 2014