Seit dem 1. April 2003 muss neu der Gesuchsteller bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit farbigem Foto (ID oder Pass) vorlegen. Sie können auch mit den gewünschten Unterlagen direkt bei einem Strassenverkehrsamt vorbeigehen. www.stva.zh.ch

Lernfahrausweisgesuch: Lernfahrer
Umtausch ausländischer Führerausweis und Umzug: Umtausch
Umtausch blauer Führerausweis: http://www.stva.zh.ch/fak


Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Formular (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
  • Nothelferausweis im Original
  • Identitätsnachweis
  • aktuelles Passfoto, farbig (siehe Fotomustertafel)
  • kantonale Gebühr Fr. 20.00


zusätzliche Unterlagen für das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises:

  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Kopie Ausländerausweis


Das Einwohneramt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Das Formular wird direkt ans Strassenverkehrsamt weitergeleitet. Es darf dem Gesuchsteller nicht mehr ausgehändigt werden.

Die neuen Antragsformulare sind beim Einwohneramt erhältlich

Zugehörige Objekte