Übertragung von Aufgaben der Wasserversorgung an die Wasserversorgungsgenossenschaft Embrach (WVGE) - Schaffung rechtliche Grundlagen
Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Übertragung von Aufgaben an die Wasserversorgungsgenossenschaft Embrach (WVGE) ist in einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision eine Verankerung in der Gemeindeordnung notwendig. Zusätzlich sind durch die Gemeinde und die WVGE noch weitere rechtliche Grundlagen zu schaffen.
Für Fragen steht der Adjunkt mbA Hans Peter Good (044 866 36 60) gerne zur Verfügung.