Erbschaft Anna Rösli Schenkel-Keller – Unterstützungsgesuche können jetzt eingereicht werden

Anna Rösli Schenkel-Keller setzte die Politische Gemeinde Embrach als Alleinerbin ihres ganzen Nachlasses ein. Als Auflage bestimmte sie, dass die Erbschaft für Projekte mit folgendem Verwendungszweck in der Gemeinde Embrach eingesetzt werden soll:

  • Alters- und Jugendprojekte
  • Gemeinnützige Organisationen, ergänzend zum Angebot der öffentlichen Hand
  • Unterstützung von Anliegen der Embracher Senioren
  • Unterstützung von Anliegen der Embracher Jugend
  • Unterstützung von Eineltern-Familien und Ohne-Eltern Familien (insbesondere für die Betreuung, Förderung, Ausbildung und Freizeitgestaltung der Kinder)

 

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wurde die Verordnung über die zweckbestimmte Erbschaft genehmigt. Aufgrund dieser Verordnung hat der Gemeinderat Embrach eine Kommission gewählt. Diese besteht aus zwei Gemeinderäten (Präsidium und Stellvertretung) und fünf volljährigen Mitgliedern aus der Bevölkerung. Die Kommission hat nun alle Vorbereitungen getroffen, damit Gesuche eingereicht und beurteilt werden können.

Die Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde, oder Sie erhalten diese am Schalter der Einwohnerdienste.

Eingabefristen
31. März
30. Juni
30. September
31. Dezember

Für weitere Auskünfte steht der Abteilungsleiter Finanzen Ronny Derrer (044 866 36 58) gerne zur Verfügung.

Kommission Erbschaft Anna Rösli Schenkel-Keller

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Gesuche.pdf Download 0 Merkblatt_Gesuche.pdf
Gesuch_bis_Fr._10000.pdf Download 1 Gesuch_bis_Fr._10000.pdf
Gesuch_uber_Fr._10000.pdf Download 2 Gesuch_uber_Fr._10000.pdf
Nummer Name Inkrafttreten
800.050 Reglement Erbschaft Rösli Schenkel 1. Januar 2022
800.090 Verordnung Erbschaft Rösli Schenkel 1. Januar 2022