Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird wöchentlich (siehe Gemeinde- und Abfallkalender 2024) eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:

  • 17 l-Sack Fr. 0.87/St.
  • 35 l-Sack Fr. 1.65/St.
  • 60 l-Sack Fr. 2.48/St.
  • 110 l-Sack Fr. 3.86/St.


Jährliche Grundgebühr Haushalte: Fr. 125.-- zzgl. MwSt.

Das Grüngut wird von März bis November jeden Montag (westl.) und Mittwoch (östl.), Dezember bis Februar jeden 2. Montag (westl.) und Mittwoch (östl.) abgeführt.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstellen oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Gemeinde- und Abfallkalender 2024, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Abfalltelefon Kehrichtwagen: 076 464 07 04

Zugehörige Objekte

Name
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Nummer Name Inkrafttreten
700.100 Abfallverordnung 1. Januar 2019
700.101 Vollzugsbestimmungen zur Abfallverordnung 1. Januar 2019
700.102 Gebührentarif Abfallverordnung 1. Januar 2022