Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Verlängerung Ihres Ausländerausweises.

 

Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C erhalten zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung ein Verlängerungsformular vom SEM (Staatssekretariat für Migration) per Post zugestellt. Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L oder dem Ausweis für vorläufige aufgenommene Ausländer oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge F erhalten das Verlängerungsformular einen Monat vor Ablauf der Bewilligung per Post.

Für die Verlängerung des Ausweises kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Meldefrist

Maximal 3 Monate und spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung.

 

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass / Personalausweis im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • Vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch
  • Ausländerrechtliche Gebühren siehe auch Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Wichtige Informationen

Seit dem 1. Februar 2020 werden Ausländerausweise auch für EU-/EFTA Staatsangehörige nur noch in Kreditkartenformat ausgestellt. Für die Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift erhalten Sie bei uns am Schalter einen Termin beim Kantonalen Migrationsamt.

Zugehörige Objekte