Ausländerausweis, Verlängerung
Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Verlängerung Ihres Ausländerausweises.
Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C erhalten zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung ein Verlängerungsformular vom SEM (Staatssekretariat für Migration) per Post zugestellt. Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L oder dem Ausweis für vorläufige aufgenommene Ausländer oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge F erhalten das Verlängerungsformular einen Monat vor Ablauf der Bewilligung per Post.
Für die Verlängerung des Ausweises kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.
Meldefrist
Maximal 3 Monate und spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass / Personalausweis im Original
- Ausländerausweis im Original
- Vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch
- Ausländerrechtliche Gebühren siehe auch Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Wichtige Informationen
Seit dem 1. Februar 2020 werden Ausländerausweise auch für EU-/EFTA Staatsangehörige nur noch in Kreditkartenformat ausgestellt. Für die Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift erhalten Sie bei uns am Schalter einen Termin beim Kantonalen Migrationsamt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |