WICHTIG: Jeder Wegzug ins Ausland muss frühzeitig (ca. 1 Monat vor dem Wegzugsdatum) persönlich beim Steueramt und bei den Einwohnerdienste gemeldet werden.

Wenn möglich sollten Sie Ihre Schriften persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abholen.

Aktionen

Zugehörige Objekte