Anträge für die Prämienverbilligung 2021 sind direkt bei der SVA Zürich einzureichen!
Hier geht’s zum Online-Antrag. (https://www.eadminportal.ch/svazh/IPV/questionnaire/empty)

Im Internet unter https://svazurich.ch/ipv finden Sie detaillierte Informationen. Oder rufen sie die Sozialversicherungsanstalt Zürich direkt an:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 53 75

Für allfällige Nachmeldungen der Prämienverbilligung 2020 ist noch die Gemeinde Embrach, Abteilung Gesellschaft, zuständig. Das Jahr 2020 verjährt per 31.12.2021. Anfragen unter 044 866 36 75 oder tara.tiricola@embrach.ch (unter Angabe der detaillierten Personalien).

Hinweis: Bei Personen, die Ergänzungsleistungen oder Beihilfen zur AHV/IV beziehen, werden die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung direkt über diese Leistungen verbilligt. Deshalb erhalten sie keine separate Prämienverbilligung.

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