Hier können Sie für definitv veranlagte Steuern ein Stundungs- bzw. Ratenzahlungsgesuch stellen.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Hier können Sie für definitiv veranlagte Steuern ein Stundungs- bzw. Ratengesuch stellen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Schulden innert eines Jahres abgetragen werden müssen!

Verfahren

Wir prüfen Ihr Gesuch und benachrichtigen Sie.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.