Sie haben einen neuen Hund und möchten diesen anmelden?
Melden Sie Ihren Hund persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder direkt über unseren Online-Schalter an.

Untenstehend finden Sie eine Checkliste zur Anschaffung eines Hundes und weitere Informationen rund um die Hundehaltung. 
 

Vor der Anschaffung

  • Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 1 Mio. Franken
  • Registrierung des Hundehalters in AMICUS durch die Einwohnerdienste

 

Nach der Anschaffung

  • Registrierung des Hundes in AMICUS innert 10 Tagen durch den Tierarzt
  • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen
  • Obligatorische Hundeausbildung

 

Halterwechsel, Adressänderungen, Todesfall

  • Selbständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen
  • Meldung Gemeinde innert 10 Tagen

 

Obligatorische Hundeausbildung

Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.

Ob und welcher Kurs wann absolviert werden muss, können Sie folgendem Link entnehmen.
 

Allgemeines

  • Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so, dass weder Menschen oder andere Tiere gefährdet oder belästigt werden.
  • Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten.
  • Hundekot korrekt beseitigen.
  • Hundesteuer jährlich bezahlen.

 

Richtlinien und Regeln zur Hundehaltung

Haltung und Pflichten

Zugehörige Objekte