Hundewesen, Anmeldung
Sie haben einen neuen Hund und möchten diesen anmelden?
Melden Sie Ihren Hund persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder direkt über unseren Online-Schalter an.
Untenstehend finden Sie eine Checkliste zur Anschaffung eines Hundes und weitere Informationen rund um die Hundehaltung.
Vor der Anschaffung
- Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt
- Obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 1 Mio. Franken
- Registrierung des Hundehalters in AMICUS durch die Einwohnerdienste
Nach der Anschaffung
- Registrierung des Hundes in AMICUS innert 10 Tagen durch den Tierarzt
- Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen
- Obligatorische Hundeausbildung
Halterwechsel, Adressänderungen, Todesfall
- Selbständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen
- Meldung Gemeinde innert 10 Tagen
Obligatorische Hundeausbildung
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
Ob und welcher Kurs wann absolviert werden muss, können Sie folgendem Link entnehmen.
Allgemeines
- Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so, dass weder Menschen oder andere Tiere gefährdet oder belästigt werden.
- Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten.
- Hundekot korrekt beseitigen.
- Hundesteuer jährlich bezahlen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | einwohnerdienste@embrach.ch |