Informationen

Datum
9. Juni 2024
Lokalität
Gemeindehaus, Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr

Die Stimmcouverts können auch bis am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr, in den Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden. Dieser wird um 10.00 Uhr zum letzten Mal geleert.
Kontakt
Daniel von Büren

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Abgelehnt
Beschreibung

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begannen Forscherinnen und Forscher weltweit, Impfstoffe gegen das neuartige Virus zu entwickeln. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe und in die Impfung als Weg aus der Pandemie. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber. In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die vorliegende Initiative lanciert.

Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Verfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper gegen Einwirkungen durch den Staat. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Welche konkreten Folgen ein Ja zur Initiative hätte, würde von Umsetzung und Rechtsprechung abhängen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,65 %
542
Nein-Stimmen 75,35 %
1'657
Leer
21
Stimmberechtigte
5'767
Stimmbeteiligung
38.49
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsresultate 09.06.2024 (PDF, 648.43 kB) Download 0 Abstimmungsresultate 09.06.2024

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen

Abgelehnt
Beschreibung

Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Das liegt unter anderem an der Alterung der Bevölkerung, an neuen Therapien und Medikamenten und daran, dass diese mehr genutzt werden. Gründe dafür sind aber auch Fehlanreize und ineffiziente Strukturen.

Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Bundesrat soll in Absprache mit den Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Steigen sie stärker, müssten Bundesrat und Kantone korrigierende Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird. 

Formulierung
Kostenbremse-Initiative

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,13 %
774
Nein-Stimmen 64,87 %
1'429
Leer
23
Stimmberechtigte
5'767
Stimmbeteiligung
38.60
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsresultate 09.06.2024 (PDF, 648.43 kB) Download 0 Abstimmungsresultate 09.06.2024

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien

Abgelehnt
Beschreibung

Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Die Prämien belasten einen Teil der Bevölkerung zunehmend. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Die Kantone machen das nur zum Teil.

Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.

Formulierung
Prämien-Entlastungs-Initiative

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,18 %
819
Nein-Stimmen 62,82 %
1'384
Leer
21
Stimmberechtigte
5'767
Stimmbeteiligung
38.56
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsresultate 09.06.2024 (PDF, 648.43 kB) Download 0 Abstimmungsresultate 09.06.2024

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Angenommen
Beschreibung

Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.

Formulierung
Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 65,30 %
1'434
Nein-Stimmen 34,70 %
762
Leer
24
Stimmberechtigte
5'767
Stimmbeteiligung
38.49
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsresultate 09.06.2024 (PDF, 648.43 kB) Download 0 Abstimmungsresultate 09.06.2024

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 (2. Wahlgang vom 9. Juni 2024)

Beschreibung

Für die aus der Primarschulpflege verstorbene Gabriela Pils ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen.

Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt gemäss Art. 8 und 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (§§ 48 ff. GPR [LS 161]).

Mit Verfügung Nr. 164 vom 2. Oktober 2023 wurde die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Embrach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 angeordnet. Am 13. Oktober 2023 wurden die Wahltermine für den ersten und den zweiten Wahlgang publiziert.

Nach dem ersten Wahlgang vom Sonntag, 3. März 2024 hat keine Kandidatin und kein Kandidat das absolute Mehr erreicht. Es findet deshalb am Sonntag, 9. Juni 2024 der zweite Wahlgang statt.

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Embrach sind für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden bzw. verblieben (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Ganz Ayse Gül (Aicha), 1988, Hausfrau, Bürofachdiplom, Handelsdiplom mit Vertiefung Finanzen und Buchhaltung, Kellersackerstrasse 1, SVP
  2. Lienhard Anita, 1984, Bäuerin mit eidg. FA, Fachfrau Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA, Guldenberg 120, parteilos
  3. Meyer Svenja, 1988, Hebamme und Mutter, Chliweg 44, Die Mitte

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wird gemäss § 84b Abs. 1 GPR eine Urnenwahl (2. Wahlgang) mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Entscheidend ist das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Embrach hat.

Anzahl Stimmberechtigte
5'767
Stimmbeteiligung
31.94
Ebene
Gemeinde
Art
Legislative
Name
Wahlresultate 09.06.2024 (PDF, 839.92 kB) Download 0 Wahlresultate 09.06.2024