Forst und Werke
Der Bereich Forst und Werke ist zuständig für
- allgemeiner Unterhalt von
- Strassen und Wege, inkl. Grünrabatten und Signalisationen
- Parkanlagen
- öffentliche Spielplätze
- Fliess- und Stehgewässer
- öffentlicher Brunnen, soweit nicht durch Private
- Winterdienst
Des Weiteren bietet der Bereich Forst und Werke eine Vielfalt von Dienstleistungen und Produkten an:
- Holzhauerei für Dritte (Privatwaldbesitzer)
- Spezialholzhauerei (z.B. Gartenholzerei, etc.)
- Lieferung von verschiedenen Waldprodukten (z.B. Gartenbänke, etc.)
- Exkursionen für Schulen und Bevölkerung
- Erstellen von kleinen Freizeitanlagen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.020 | Verordnung über den Schutz und die Pflege der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte | 27. Oktober 2016 |
700.401 | Flurordnung | 9. November 1983 |