Grabfeld-Räumung
Im Friedhof Embrach werden die Grabreihen des Bestattungsjahres 2004,
Erdgräber, Nrn. 391 - 395
Urnenreihengräber, Nrn. 102 - 110
Urnennischen, mit Bestattungsjahr 2004
nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 38 der kantonalen Bestattungsverordnung vom
20. Mai 2015 und auf Art. 15 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Embrach vom 11. Dezember 2017, abgeräumt.
Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 30. April 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anlage durch den Gärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jede Haftung abgelehnt.
Friedhofvorsteherin Embrach