Sanierung/Umgestaltung Bahnstrasse, inkl. Bushaltestellen - Projektfestsetzung

21. August 2025

Festsetzung Strassenprojekt:
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) sowie der öffentlichen Planauflage (§§ 16 und 17 StrG) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18. August 2025 folgendes Projekt gemäss § 15 StrG festgesetzt: Sanierung/Umgestaltung Bahnstrasse.

 

Bemerkungen Angaben zur Auflage:
Der entsprechende Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen während 30 Tage, von der Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Embrach, Abteilung Bau und Infrastruktur, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, zur Einsichtnahme auf.


Rechtliche Hinweise:
Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

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Gemeinderat Protokollauszug 125 - Sanierung, Umgestaltung Bahnstrasse inkl. Bushaltestellen - Projektfestsetzung (PDF, 214.48 kB) Download 0 Gemeinderat Protokollauszug 125 - Sanierung, Umgestaltung Bahnstrasse inkl. Bushaltestellen - Projektfestsetzung