Dauernde Verkehrsanordnung Bahnstrasse, Embrach
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Embrach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Embrach, Bahnstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 9 (nach Ausfahrt Tiefgarage) bis Stationsstrasse, Liegenschaft Nr. 1 (nach Ausfahrt Tiefgarage). Auf dem vorerwähnten Abschnitt ist der Fahrverkehr in Richtung Stationsstrasse verboten. Ausgenommen davon sind Fahrräder.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17. Oktober 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich