Dauernde Verkehrsanordnung Rheinstrasse, Embrach
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Embrach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Embrach, Rheinstrasse. Auf der Rheinstrasse, ab Liegenschaft Nr. 21/23, ist die Einfahrt für schwere Motorwagen verboten. Diese Fahrzeuge müssen über die Stationsstrasse zufahren.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17. Oktober 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich