Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen – Erneute Festsetzung Teilgebiet in der Gemeinde Embrach, Festsetzung
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 18. Mai 2026 verfügt:
- Der Planausschnitt der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Embrach (Ausschnitt Gebiet Steghölzli und Handforen, Grundstück Kat.-Nr. 1989) im Mst. 1:1000 vom 26. März 2026 wird neu festgesetzt.
- Der Planausschnitt der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Embrach (Ausschnitt Gebiet Steghölzli und Handforen, Grundstück Kat.-Nr. 1989) im Mst. 1:1000 vom 26. März 2026 liegt während der Rekursfrist und den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Embrach, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.