Amtliches Publikationsorgan, Neuregelung per 1. August 2026
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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| Protokollauszug 140 -Amtliches Publikationsorgan (PDF, 194 kB) | Download | 0 | Protokollauszug 140 -Amtliches Publikationsorgan |