Winklerstrasse, Abschnitt Ost – Chimenhofstrasse bis Winklerstrasse 37. Bauliche Massnahmen zur Sanierung der Strasse, Erweiterung der Hangsicherung und Massnahmen zur Verbesserung des Oberflächenabflusses, Verabschiedung zu Handen der öffentlichen Planauflage gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz

17. Juli 2026

Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Mit der vorgesehenen Gesamtsanierung der Winklerstrasse im Abschnitt Chimenhofstrasse bis Winklerstrasse 37 sollen die Verkehrssicherheit verbessert, die Hangsicherheit gewährleistet, die Oberflächenentwässerung gelöst und die langfristige Funktionsfähigkeit der Gemeindestrasse sichergestellt werden. Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Erneuerung der bestehenden Strassenanlage ohne Änderung der Linienführung oder Kapazitätserweiterung.

Bemerkung Angaben zur Auflage:
Der entsprechende Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Embrach, Abteilung Bau und Infrastruktur, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, zur Einsichtnahme auf.

Rechtliche Hinweise:
Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17. August 2026