31. August 2026

Bei beschädigten Photovoltaikmodulen stellt sich häufig die Frage, ob für den Ersatz ein neues Baugesuch oder Meldeverfahren erforderlich ist und ob dafür Förderbeiträge beantragt werden können. Werden einzelne Photovoltaikmodule 1:1 durch gleichwertige Module ersetzt, ist grundsätzlich kein neues Meldeverfahren oder kein Baugesuch erforderlich.

Ändert sich die bestehende Anlage hingegen beispielsweise hinsichtlich Farbgebung, Leistung oder Anordnung der Module, ist vor der Ausführung ein neues Gesuch einzureichen.

Keine zusätzlichen Gemeindebeiträge bei Ersatzmodulen:
Die Gemeindeförderung für Photovoltaikanlagen mittels «Solaraktion» wird grundsätzlich nur für neu erstellte Anlagen ausgerichtet. Für den Ersatz beschädigter Module einer bereits bestehenden Anlage können daher keine zusätzlichen Gemeindebeiträge ausgerichtet werden. Schäden an bestehenden Modulen können gegebenenfalls über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden.

Bei Fragen zur Melde- oder Bewilligungspflicht können Sie sich gerne an die Abteilung Bau und Infrastruktur wenden (Tel. 044 866 36 80 / bau@embrach.ch).

Abteilung Bau und Infrastruktur