Erneuerungswahl eines Mitglieds der römisch-katholischen Synode für die Amtsdauer 2027 - 2031, Wahlanordnung
Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027 - 2031 für den 28. Februar 2027 angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wird der 6. Juni 2027 festgesetzt.
Auf die Römisch-katholische Kirchgemeinde St. Petrus Embrachertal entfällt ein Sitz. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am 18. November 2026 bei dem Gemeinderat Embrach, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, einzureichen.
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist auch, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angaben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Embrach, sowie unter www.embrach.ch oder www.kath-embrachertal.ch bezogen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Der Gemeinderat Embrach als Kreiswahlvorsteherschaft erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird am 28. Februar 2027 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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| Gemeinderat Protokollauszug 194 - Römisch-katholische Kirchgemeinde Embrachertal, Wahlanordnung (PDF, 369 kB) | Download | 0 | Gemeinderat Protokollauszug 194 - Römisch-katholische Kirchgemeinde Embrachertal, Wahlanordnung |
| Formular Wahlvorschlag Erneuerungswahl Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031 (PDF, 94 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Erneuerungswahl Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031 |