Sanierung Winklerstrasse Ost - Projektfestsetzung, Genehmigung Verpflichtungskredit und Vergabe der Arbeiten

7. Oktober 2026

Rechtsmittelbelehrung Projektfestsetzung:
Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen soweit als möglich beizulegen. Gemäss § 17 Abs. 4 Strassengesetz (StrG) kann den Festsetzungsentscheid grundsätzlich nicht anfechten, wer es unterlassen hat, während der öffentlichen Projektauflage Einsprache zu erheben. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig.


Rechtsmittelbelehrung zur Bewilligung gebundener Ausgaben:
Gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und unterzeichnet sein. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

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Gemeinderat Protokollauszug 207 - Sanierung Winklerstrasse Ost (PDF, 475 kB) Download 0 Gemeinderat Protokollauszug 207 - Sanierung Winklerstrasse Ost