Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt des Todesortes gemeldet werden. Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des Wohnortes zuständig. Sollte ein Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag eintreten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den Notfallarzt, er gibt Ihnen Auskunft über Aufbahrung und Transport.


Ausserhalb der Bürozeit kann nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung die Einsargung und der Transport zum Friedhof oder ins Krematorium Winterthur auch direkt bei der hierfür zuständigen Firma H. Gerber, Lindau, Tel. 052 355 00 11, angefordert werden.
Melden Sie sich am folgenden Werktag auf dem Bestattungsamt und vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 044 866 36 10). Dort wird gemeinsam die Bestattung organisiert.
Mitzubringen ist die ärztliche Todesbescheinigung.

Todesfall zu Hause

Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich der Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigt werden. Dieser stellt dann die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche im Original an das Best…

Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich der Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigt werden. Dieser stellt dann die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche im Original an das Bestattungsamt des Wohnsitzes übergeben werden muss. Die Todesanzeige wird dann vor Ort beim Bestattungsamt ausgefüllt.

Melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen telefonisch auf unserem Bestattungsamt unter 044 866 36 10. Wir werden telefonisch Ihre Wünsche und Anliegen aufnehmen und die Bestattung mit Ihnen organisieren.

Machen Sie sich vor dem Anruf zu folgenden Fragen Gedanken:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung?
  • Wird eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Welche Grabart wünschen Sie oder soll die Urne den Angehörigen übergeben werden?
  • Soll die Beisetzung öffentlich oder im engsten Familienkreis stattfinden?
  • Wünschen Sie nach der Beisetzung einen Gottesdienst? Wenn ja, wo (in der Reformierten Kirche, Katholischen Kapelle oder anderswo)?

Als weitere Hilfestellung soll Ihnen untenstehender Leitfaden dienen.

Todesfall im Heim oder im Spital

Stirbt jemand im Spital oder Heim, ist dieses zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und der Todesanzeige. Melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen telefonisc…

Stirbt jemand im Spital oder Heim, ist dieses zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und der Todesanzeige.

Melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen telefonisch auf unserem Bestattungsamt unter 044 866 36 10. Wir werden telefonisch Ihre Wünsche und Anliegen aufnehmen und die Bestattung mit Ihnen organisieren.

Machen Sie sich vor dem Anruf zu folgenden Fragen Gedanken:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung?
  • Wird eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Welche Grabart wünschen Sie oder soll die Urne den Angehörigen übergeben werden?
  • Soll die Beisetzung öffentlich oder im engsten Familienkreis stattfinden?
  • Wünschen Sie nach der Beisetzung einen Gottesdienst? Wenn ja, wo (in der Reformierten Kirche, Katholischen Kapelle oder anderswo)?

 

Als weitere Hilfestellung soll Ihnen untenstehender Leitfaden dienen.

Bestellung Todesschein

Der Todesschein (gebührenpflichtig) ist beim Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Wohn- oder Heimatort) erhältlich. Zivilstandsamt Bülach Allmendstrasse 6 8180 Bülach Tel: 044 863 11…

Der Todesschein (gebührenpflichtig) ist beim Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Wohn- oder Heimatort) erhältlich.

Zivilstandsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel: 044 863 11 60

Bestattungswunsch

Mit dem Formular «Bestattungswunsch» können Sie Ihre Wünsche betreffend der Bestattungsart, Abdankung oder Sonstigem schriftlich festhalten. Der Bestattungswunsch wird auf dem Bestattung…

Mit dem Formular «Bestattungswunsch» können Sie Ihre Wünsche betreffend der Bestattungsart, Abdankung oder Sonstigem schriftlich festhalten. Der Bestattungswunsch wird auf dem Bestattungsamt Embrach kostenlos hinterlegt und kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Bei einem Wegzug aus Embrach verliert der Bestattungswunsch automatisch seine Gültigkeit. 

Zugehörige Objekte