Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und nebenamtlich tätigen Personen (EVO)
- Nummer
- 100.030
- Name
- Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und nebenamtlich tätigen Personen (EVO)
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2026
- Art
- Beschluss
Zugehörige Objekte
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| Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und nebenamtlich tätigen Personen (EVO) (PDF, 216 kB) | Download | 0 | Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und nebenamtlich tätigen Personen (EVO) |