Das Steueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung oder Stundung) bewilligen. Ratenzahlungen oder Stundungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Verzugs- oder Ausgleichszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet.

Gesuche um Ratenzahlung oder Stundung sind innert der 30-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt der Schlussrechnung zu stellen.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Um eine Ratenzahlung von maximal 4 Monatsraten zu erhalten, bitten wir Sie, das untenstehende Online-Formular auszufüllen. Sollten Sie bereits eine Mahnung erhalten haben, können Sie noch maximal 3 Monatsraten, bzw. bei der 2. Mahnung noch 2 Monatsraten über dieses Kontaktformular ohne Fragenbogen beantragen.

Unterlagen

Sollten Sie mehr Raten benötigen als oben aufgeführt (mehr als 4 Raten, bei der ersten Mahnung mehr als 3 und bei der zweiten Mahnung mehr als 2 Raten), müssen Sie den Fragebogen ausfüllen.

Wir bitten Sie, das Gesuch vollständig auszufüllen und uns mit den geforderten Unterlagen zuzustellen. Nach Eingang Ihres Gesuches erhalten Sie unseren schriftlichen Entscheid. Das Steueramt behält sich vor, Gesuche abzulehnen oder weniger Raten zu bewilligen.

Bei bereits eingeleiteter Betreibung gewähren wir keine Raten mehr.

Verfahren

Wir prüfen Ihr Gesuch und benachrichtigen Sie.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.