Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Gemeinde / Standort: 8424 Embrach

23. Mai 2025

Angaben zum Plangenehmigungsgesuch:

L-2522556.1

16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Industrie Nord und Wymed (EKZ-Teil)
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage auf Parzelle Nr. 3711 und in der Hardstrasse
- Kabeleinzug in teils bestehende Rohranlage
Koordinaten: von 2686822 / 1264078 nach 2686819 / 1264233

S-2522539.1
Transformatorenstation Embrach, Wymed (EKZ-Teil; Privat-Teil siehe S-2522540) Anlageteil: 3-feldrige Hochspannungs-Schaltanlage
- Neubau auf Parzelle Nr. 3711 in der Industriezone A
Koordinaten: 2686820 / 1264238

L-2522555.1
16 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Embrach und der Transformatorenstation Wymed (EKZ-Teil)
- Neubau Querung der Hardrütistrasse beim Unterwerk Embrach
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage auf den Parzelle Nrn. 3080, 2130 und 3711 Koordinaten: von 2686819 / 1264233 nach 2686757 / 1264285

S-2522540.1
Transformatorenstation Embrach, Wymed (Privat-Teil; EKZ-Teil siehe S-2522539) Anlageteil: Hochspannungs-Schaltanlage, Transformation und Niederspannungsanlage)
- Neubau auf Parzelle Nr. 3711 in der Industriezone A
- Die Trafostation wird von der EKZ (Abteilung Energielösungen) für den Kunden Wymed AG im Contracting errichtet
Koordinaten: 2686820 / 1264238

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Deisrütistrasse 12
8472 Seuzach

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Ueberlandstrasse 2
8953 Dietikon

im Namen von
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Deisrütistrasse 12
8472 Seuzach

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Ueberlandstrasse 2
8953 Dietikon

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Angaben zur Auflage:
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 23.05.2025 bis zum 23.06.2025 in der Gemeindeverwaltung Embrach, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 9 in 8424 Embrach während den Bürozeiten öffentlich auf.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/5297/1cddcdfa64 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.


Rechtliche Hinweise:
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet-und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss diese die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und
unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5–7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden,
Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.


Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.06.2025

Kontaktstelle:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat 
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf