19. Dezember 2025

Annahme der Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk»

An der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 hat die Stimmbevölkerung die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» angenommen. Mit diesem Entscheid wird die bisherige Polizeiverordnung (PoV, Art. 8) angepasst und ein ganzjähriges Verbot eingeführt.

Ganzjähriges Verbot

Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten.
Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie beispielsweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Lady Crackers oder Vulkane bleiben erlaubt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bereich Bevölkerungsdienste