17. Juli 2026

Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für:

  • die Nacht vom 1. auf den 2. August, sowie
  • die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar.


Erlaubt bleiben lediglich Feuerwerksarten ohne Knalleffekt wie beispielsweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Vulkane.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bereich Bevölkerungsdienste