Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Als Mitglied der Primarschulpflege:
- Baumgartner Philipp, 1963, 8424 Embrach, lic. rer. pol., bisher, Parteilos
- Frei Natalie, 1980, 8424 Embrach, Erwachsenenbildnerin, bisher, SVP
- Ganz Aicha, 1988, 8424 Embrach, Selbstständige Unternehmerin / Hausfrau, neu, SVP
- Gasser Nicole, 1978, 8424 Embrach, Kaufmännische Angestellte, neu, FDP
- Meyer Svenja, 1988, 8424 Embrach, Hebamme BSc, bisher, Die Mitte
- Schweizer Jürg, 1967, 8424 Embrach, Versicherungs- und Vorsorgeberater, bisher, Parteilos
- Stahel Marco, 1982, 8424 Embrach, Polizist, neu, Parteilos
Kandidierende als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege:
- Baumgartner Philipp, 1963, 8424 Embrach, lic. rer. pol., bisher, Parteilos
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Es ist eine Urnenwahl durchzuführen.
Diese findet gemäss Wahlanordnung vom 29. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54a Abs. 2 und § 55 Abs. 1 und 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen der vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.