Generelles Feuerverbot in der Gemeinde Embrach, gültig ab 15.07.2026, 12:00 Uhr
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim
Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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| Protokollauszug 150 - Generelles Feuerverbot in der Gemeinde Embrach (PDF, 194 kB) | Download | 0 | Protokollauszug 150 - Generelles Feuerverbot in der Gemeinde Embrach |