Winklerstrasse, Abschnitt Ost – Chimenhofstrasse bis Winklerstrasse 37. Bauliche Massnahmen zur Sanierung der Strasse, Erweiterung der Hangsicherung, Massnahmen zur Verbesserung des Oberflächenabflusses und Rodung, Öffentliche Planauflage, Embrach
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Der Gemeinderat hat das Bauprojekt an seiner Sitzung vom 17. August 2026 erneut zuhanden der öffentlichen Auflage nach §§16 und 17 StrG zusammen mit dem erforderlichen Rodungsgesuch und geringfügigen Projektanpassungen verabschiedet.
Mit der vorgesehenen Gesamtsanierung der Winklerstrasse im Abschnitt Chimenhofstrasse bis Winklerstrasse 37 sollen die Verkehrssicherheit verbessert, die Hangsicherheit gewährleistet, die Oberflächenentwässerung gelöst und die langfristige Funktionsfähigkeit der Gemeindestrasse sichergestellt werden. Für die fachgerechte und sichere Ausführung der Hangsicherungsarbeiten sind im Übergangsbereich zum Wald punktuelle, vorübergehende Rodung notwendig. Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Erneuerung der bestehenden Strassenanlage ohne Änderung der Linienführung oder Kapazitätserweiterung.
Zur Koordination des Strassen- und Rodungsverfahrens sowie zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs wird das gesamte Geschäft nochmals gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes öffentlich aufgelegt.
Angaben zur Auflage
Die Bauprojektunterlagen sind auf der Gemeindeverwaltung Embrach am Schalter im 2. OG aufgelegt.
Adresse:
Gemeinde Embrach
Bau und Infrastruktur
Dorfstrasse 9
8424 Embrach
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.09.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Embrach
Bau und Infrastruktur
Dorfstrasse 9
8424 Embrach
Mail: infrastruktur@embrach.ch