Die Ursachen für persönliche Notlagen sind vielfältig. Arbeitslosigkeit, zu niedriges Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen können dazu führen. Die Kernaufgabe der Sozialhilfe liegt darin, in letzter sozialstaatlicher Instanz die Menschenwürde in einer Notlage zu sichern.

Das oberste Ziel der Sozialhilfe ist die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. Im Zentrum dieser Zwecke steht die Förderung der individuellen Handlungsautonomie.

Die Sozialhilfe der Gemeinde Embrach hilft Menschen in Notlagen durch Beratung, wirtschaftliche Unterstützung sowie berufliche und soziale Integration und ermöglicht ihnen ein menschenwürdiges Leben. Anspruch auf Hilfe haben alle in der Gemeinde Embrach wohnhaften Personen ungeachtet der Ursache ihrer Notlage.

Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie den Richtlinien der Sozialbehörde Embrach.

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf – wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

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Nummer Name Inkrafttreten
800.060 Richtlinien für die Ausgestaltung der Sozialhilfe 1. Dezember 2022