Baukontrollen
Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft und Schlussabnahme sind durch den Bauherr oder den Bauverantwortlichen anzuzeigen. Die Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist. (§ 326-28 PBG)
Die Baukontrollen können Sie unter bau@embrach.ch anmelden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 866 36 80 | bau@embrach.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.000 | Bau- und Zonenordnung (BZO) | 14. Oktober 2022 |
700.201 | Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) | 1. Oktober 2014 |