Einbürgerungsverfahren für Schweizer Bürger
Um als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Gemeindebürgerrecht zu erwerben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- mindestens zwei Jahre Wohnsitz in Embrach (Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich)
- Beachtung der Rechtsordnung (kein Eintrag im Strafregisterauszug, kein hängiges Strafverfahren)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Einträge im Betreibungsregister, keine Einträge über Verlustscheine, kein Bezug von Sozialhilfeleistungen, Steuern ordentlich bezahlt)
Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts
Für eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Embrach ist ein Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht nicht nötig. Einige Kantone schliessen jedoch ein mehrfaches Bürgerrecht aus. Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei der zuständigen Behörde des bisherigen Heimatkantons über die Bedingungen einer allfälligen Beibehaltung zu erkundigen.
Kosten
Die Gebühren werden entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Embrach erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |