Hundesteuer
Sie haben Fragen rund um die Hundesteuer und möchten auch einmal wissen, weshalb diese überhaupt erhoben werden?
Allgemeines
Die Hundesteuer ist eine pauschale Lenkungsabgabe, welche ohne Gegenleistung geschuldet ist. Sie wird unter anderem verwendet, um die Aufwände zu decken, welche im Zusammenhang mit dem Vollzug des Hundegesetzes entstehen.
Höhe der Hundesteuer
Fr. 170.00 pro Hund und Jahr. Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.
Zahlungsfristen / Rückerstattung
Die Hundesteuer ist spätestens bis Ende März zu entrichten. Falls ein Hund stirbt, ist für einen Ersatzhund bis zum Ablauf des Abgabejahres keine Abgabe zu bezahlen. Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern der Hund vor dem 30. Juni verstorben ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |