Sie haben Fragen rund um die Hundesteuer und möchten auch einmal wissen, weshalb diese überhaupt erhoben werden?

Allgemeines
Die Hundesteuer ist eine pauschale Lenkungsabgabe, welche ohne Gegenleistung geschuldet ist. Sie wird unter anderem verwendet, um die Aufwände zu decken, welche im Zusammenhang mit dem Vollzug des Hundegesetzes entstehen.

Höhe der Hundesteuer
Fr. 170.00 pro Hund und Jahr.

Zahlungsfristen / Reduktionen und Rückerstattung
Die Hundesteuer ist spätestens bis Ende März zu entrichten

Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht.

Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen nur beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern kein neuer Hund angeschafft wird.

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