Hundewesen, Registrierung bei AMICUS
Welche Änderungen müssen bei der AMICUS gemeldet werden?
Ersthundehalter
Hunde und Halter bzw. Hundehalterin müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter bzw. Hundehalterin werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post oder per Email zugestellt.
Halterwechsel (Hund übergeben)
Wer bereits als Hundehalter bzw. Hundehalterin in AMICUS registriert ist und einen Hund einem neuen Halter bzw. einer neuen Halterin übergeben möchte, muss dies selbständig in AMICUS mutieren. Dazu müssen Sie zwingend die AMICUS-Identifikationsnummer sowie Vor- und Nachname des neuen Halters eintragen.
Halterwechsel (Hund übernehmen)
Wer bereits als Hundehalter bzw. Hundehalterin in AMICUS registriert ist und einen neuen Hund übernehmen möchte, muss dies selbständig in AMICUS mutieren. Dazu geben Sie dem bisherigen Halter bzw. der bisherigen Halterin Ihre AMICUS-Identifikationsnummer bekannt, warten bis dieser/diese den Halterwechsel mutiert hat, loggen sich in AMICUS ein und übernehmen dann den Hund. Bei dieser Gelegenheit können Sie ihm/ihr auch einen neuen Namen geben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |