Ausweisverlust
Sie haben Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte verloren?
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen eines Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung.
Vorgehen
Der Verlust kann auf jedem schweizerischen Polizeiposten gemeldet werden, unabhängig des Wohnsitzes. Sie erhalten auf dem Polizeiposten eine Verlustanzeige. Damit wird der vermisste Ausweis als ungültig erklärt und Sie können einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
Sie müssen sich bei der Polizei ausweisen können. Nehmen Sie einen Pass, die Identitätskarte, den Führerausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis mit. Verfügen Sie über keinen anderen amtlichen Ausweis, melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei der entsprechenden Polizeistelle.
Gut zu wissen
- Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt. Sie dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Wieder aufgefundene Ausweise müssen einer ausstellenden Behörde abgegeben werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |