Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung
Das Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung besteht für 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Für das Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung wird ein Namenstäfeli benötigt, welches durch das Bestattungsamt bestellt wird. Die Kosten werden von der Gemeinde Embrach übernommen. Blumen und Gestecke dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Bodenplatten neben der Gedenktafel abgelegt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 36 10 | bevoelkerungsdienste@embrach.ch |