30. April 2026

Die Abteilung Bau und Infrastruktur hat für die Veranstaltung folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen:

Samstag, 9. Mai 2026, 07:30 bis 22:00 Uhr
und
Sonntag, 10. Mai 2026, 07:30 bis 20:00 Uhr


Einbahnstrassenregelung

  • Am Chliweg, an der Breitestrasse sowie an der Kratzstrasse


Die Verkehrsbeschränkungen werden signalisiert.

Die Verkehrsteilnehmenden werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Wir danken den betroffenen Anwohnern für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Unterstützung.

Abteilung Bau und Infrastruktur
Bereich Tiefbau

 

Zugehörige Objekte

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Vorübergehende Verkehrsanordnung (PDF, 1.91 MB) Download 0 Vorübergehende Verkehrsanordnung